Umfang
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers, im Folgenden: Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, Katrin Sigl – Farbenspiel Fotografie, im Folgenden: der Auftragnehmer, haben diesen ausdrücklich zugestimmt.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotografien und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt oder hergestellt wurden. Hierzu zählen insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotografien, gedruckte oder belichtete Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotografien und Videos.
Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
Der Auftragnehmer fotografiert exklusiv. Mit diesem Vertrag bestätigen Braut und Bräutigam, dass keine weiteren professionellen Fotografen oder Amateur-Fotografen vorgesehen sind. Familie und Freunde der Kunden haben das Recht, Fotos zu machen, solange sie den Auftragnehmer bei der Arbeit nicht stören. Falls ein Videograf bei der Hochzeit anwesend sein wird, muss der Auftragnehmer darüber informiert werden.
Leistung des Auftragnehmers
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Reklamationen und/oder Mängelrügen der vorstehenden Ausführungen akzeptiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu bezahlen sind.
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Bildbearbeitung nur die grundlegende Retusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Rahmen sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotografien (Retusche) ist nicht inbegriffen.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben. Für eine Verlängerung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar laut dem im Auftrag angeführten Stundensatz für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet.
Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Fotografien nach eigenem Ermessen in einem vom Auftraggeber frei wählbaren Dateiformat (z.B. jpeg) freizugeben. Die RAW-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen freigegeben.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die digitalen Kopien der Fotografien innerhalb von acht Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung. Bei besonders aufwendigen Zusatzprodukten (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin entsprechend dem damit verbundenen Zeitbedarf vereinbart.
Mit Übergabe der Fotografien an den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufzubewahren.
Gebühren und Kosten
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere angefangene Stunde eine Gebühr (laut dem im Vertrag angegebenen Stundensatz) pro angefangener Stunde berechnet.
Eine Anzahlung ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss. Dies bedeutet, dass der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem im Vertrag angegebenen Konto an.
Bei nicht fristgerechtem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten.
Die Restvergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.
Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.
Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Während der Reportage werden dem Auftragnehmer entsprechende Erfrischungen und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Bestellungen
Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der im Vertrag genannten Anzahlung dieser Vereinbarung genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Verlust oder gar kein Verlust oder dass der Auftragnehmer die Stornierung zu vertreten hat.
Kann der Auftragnehmer die Leistung aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen nicht erbringen, wird die Vorauszahlung an den Auftraggeber zurückerstattet.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Die Fotografien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites etc.). Das Recht zur Vervielfältigung der Fotografien und zur Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Jede Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung im nicht privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen Fotos nur nach Zustimmung des Auftragnehmers verwenden.
Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.
Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Fotos zu erhalten.
Die Fotografien dürfen nur in ihrer Originalfassung verwendet werden. Jede Bearbeitung (zB.: Instagramfilter) oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
Bestehende Metadateneinträge der Fotografien müssen erhalten bleiben.
Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber in schriftlicher Form erteilt, darf der Auftragnehmer die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Diese Vereinbarung kann jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft per E-Mail wiederrufen werden.
Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für andere als wesentliche Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für indirekte Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugannullierung, Unfall etc.). Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Ausrüstung etc.) sowie für eine daraus resultierende Unmöglichkeit weiterer Aufnahmen.
Ist die Ausführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Andere Buchungen des Auftragnehmers sind von beiden Seiten zu berücksichtigen. Die Abtretung ist insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Verhältnissen anzupassen, um sie in einem veränderten Rahmen durchführen zu können.
Sonstigs
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder in Alben oder sonstige Drucke. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Textform
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 10.09.2021. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.